Urteilsberichtigung
§ 118 VwGO gestattet die Berichtigung aller Bestandteile eines Urteils. Eine einem Schreib- oder Rechenfehler ähnliche offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 118 Abs. 1 VwGO liegt aber nur dann vor,...
View ArticleTatbestandsberichtigung im Berufungsurteil
Eine Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil kann in der Revisionsinstanz mit einer Verfahrensrüge nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO geltend gemacht werden, soweit...
View ArticleErgänzung eines Urteils
Der Antrag auf Ergänzung eines Urteils nach § 120 Abs. 1 VwGO ist nur zulässig, wenn zumindest die Möglichkeit des Übergehens eines gestellten Antrags oder der Kostenfolge schlüssig aufgezeigt wird....
View ArticleOffenbare Unrichtigkeit – die unterbliebene Kostenentscheidung
Eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 319 Abs. 1 ZPO liegt nicht vor, wenn eine Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention aus Versehen vollständig unterblieben ist. Mit einer...
View ArticleDer im Urteil übergangene Teilanspruch – und seine erneute Geltendmachung in...
Hat das erstinstanzliche Gericht versehentlich diesen Teil des Klageanspruchs übergangen, obliegt es dem Kläger, Urteilsberichtigung gemäß § 321 ZPO zu beantragen. Ist die zweiwöchige Fräst gemäß § 321...
View ArticleDie falschen Einsatzstrafen – und die nachträgliche Berichtigung der...
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen, sobald ein Urteil vollständig verkündet worden ist, nur noch offensichtliche Schreibversehen und offensichtliche Unrichtigkeiten berichtigt...
View ArticleDer nicht vollständig beschiedene Streitgegenstand – und die unterbliebene...
Entscheidet das Verwaltungsgericht nicht über den gesamten Streitgegenstand, ohne ein Teilurteil i.S.v. § 110 VwGO zu erlassen, so entfällt die Rechtshängigkeit des nicht beschiedenen Teils des...
View ArticleUrteilstenor – und der abweichende Erklärungswille des Gerichts
Bei erkennbarem Widerspruch der Urteilsformel zum Erklärungswillen des Finanzgerichts ist der Urteilstenor wegen einer „ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit“ zu berichtigen. Nach § 107 Abs. 1 FGO sind...
View ArticleUrteilsberichtigung nach Rechtsmitteleinlegung
Zuständig für eine Urteilsberichtigung ist gemäß § 107 Abs. 1 FGO das Gericht, das das zu berichtigende Urteil erlassen hat. Ist ein Rechtsmittel eingelegt, ist (daneben) auch das Rechtsmittelgericht...
View ArticleUrteilsberichtigung – und die offenbare Unrichtigkeit
Der in § 107 FGO verwendete Begriff der “offenbaren Unrichtigkeit” umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, ähnlich wie derjenige in § 129 der Abgabenordnung, alle bei der Abfassung...
View ArticleUrteilsberichtigung wegen falscher Willensbildung des Gerichts?
§ 319 Abs. 1 ZPO lässt bei Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten jederzeit eine Berichtigung von Amts wegen zu. Nur eine versehentliche Abweichung des vom Gericht...
View ArticleUrteilsberichtigung – und der Lauf der Berufungsfrist
Die Berichtigung eines Urteils gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf Beginn und Lauf der Rechtsmittelfrist. Gegen das berichtigte Urteil findet nur das...
View ArticleUrteilsberichtigung – durch das Revisionsgericht
Eine Berichtigung des Tenors des finanzgerichtlichen Urteils wegen einer offenbaren Unrichtigkeit ist im Revisionsverfahren möglich. Der Tenor der Vorentscheidung ist wegen einer offenbaren...
View ArticleBerichtigung eines finanzgerichtlichen Urteils durch den Bundesfinanzhof
Nach § 107 Abs. 1 FGO sind Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Urteil jederzeit zu berichtigen. Diese Unrichtigkeit kann alle Bestandteile des Urteils i.S. des § 105...
View ArticleUrteilsberichtigung – und die zu späte Abfassung des Urteils
Das Bundesarbeitsgericht hat es in einer aktuellen Entscheidung ausdrücklich dahinstehen lassen, ob der auf zu später Abfassung des Urteils beruhende Verlust der Berichtigungsmöglichkeit ausnahmsweise...
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